Wie bieten Ihnen eine erbrechtliche Beratung:
Moderne Lebensformen haben zu einer starken Veränderung der Familienstrukturen geführt. Einerseits sind unverheiratete Paare, „Patchwork-Familien“, bewusst kinderlose Ehen heute akzeptierte und vielfach praktizierte Lebensentwürfe, anderseits führen viel höhere Lebenserwartungen zu rechtlichen Gestaltungsnotwendigkeiten, die im Bürgerlichen Gesetzbuch so nicht ausdrücklich reglementiert sind.
So ist es in jeder Partnerbeziehung aber auch für Alleinstehende dringend zu empfehlen, Vorsorgeverfügungen, wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs– und Patientenverfügung zu haben, wie testamentarische letztwillige Verfügungen zu treffen, die den Partner wirksam absichern. Pflichtteilsansprüche, ungünstige Erbschaftssteuerklassen oder sogar erbrechtlich gar keine Berücksichtigung zu finden, kann das Ergebnis fehlerhafter Planung oder falscher Einschätzung der Rechtslage sein.
Insbesondere unverheiratete Paare, kinderlose Ehepaare, sonstige Lebensgemeinschaften oder Partnerschaften aber auch Alleinstehende sind oft überrascht über die gesetzlichen Regelungen, die auf ihre Situation Anwendung finden. Insofern ist rechtzeitige Information und anwaltlicher Rat wichtig, um ungewollte Vermögenseinbußen durch gezielte Vorsorgeverfügungen zu vermeiden.